EIL-Antrag

06.03.2023

Maßnahmen zur eventuellen Verhinderung einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B., Formulierung eines Haushalts-Begleitbeschlusses.

Stadt Werne
Bürgermeister Lothar Christ
Konrad-Adenauer-Platz 1

59368 Werne

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Christ,

anbei finden Sie einen EIL-Antrag der UWW an den Haupt- und Finanzausschuss und an den Rat der Stadt Werne.

Verabschiedung des Haushaltes 2024

1. Maßnahmen zur eventuellen Verhinderung einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

2. Formulierung eines Haushalts-Begleitbeschlusses

Begründung:
Die Haushaltslage in vielen Städten des Landes und auch in der Stadt Werne stellen die Verwaltung, die Politik und am Ende auch den Bürger vor großen Herausforderungen und auch Entscheidungen. Was unabdingbar mit deutlichen Einsparungen und auch Einschränkungen einhergehen wird.

Die aktuelle Haushaltssituation ist in mehreren Konsolidierungssitzungen unter Beteiligung aller Fraktionen besprochen und debattiert worden. Es soll als Vorschlag der Verwaltung mit den Maßnahmen „Anpassung der steuerlichen Hebesätze“ und „Nutzung des rechtlich zugestandenen globalen Minderaufwand (2%)“ ein verpflichtendes Haushaltssicherungskonzept vermieden, und die Handlungsfähigkeit des Rates der Stadt

Werne gewahrt werden. Die 2% (2,17 Mio €) wurden mit einem freiwillig auferlegtem Spardiktat des Bürgermeisters hinterlegt. Hier konnten 1,32 Mio € als Ergebnis erzielt werden.

Zu 1.: Maßnahmen zur eventuellen Verhinderung einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B

Variante 1:
Die Verwaltung wird beauftragt im Vorfeld der Ratssitzung am 20.03.2024 eventuelle, verwaltungsseitig empfohlenen Investitionsprojekte für die relevanten Haushaltsjahre zu Mitglied im Verband der Freien Wählergemeinschaften NRW überprüfen, um zumindest die durch eine Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer B zu erwartenden Einnahmen von 1,15 Mio € durch Streichung von verwaltungsseitig empfohlenen Projekten aus dem Investitionshaushalt zu kompensieren.

Hierzu ist eine Kalkulation anzufertigen. Eine Anhebung der Hebesätze Grundsteuer B wäre somit nicht notwendig!

Variante 2:
Die 1,32 Mio € aus dem freiwillig auferlegtem Spardiktat des Bürgermeisters werden zur Kompensation der Einnahmen der Steuererhöhung Grundsteuer B benutzt, um die Erhöhung somit zu verhindern.

Die „2% Globaler Minderaufwand“, die nicht zwingend mit einem Sparpotential hinterlegt werden müssen, werden trotzdem rein statistisch erhoben. Eine Anhebung der Hebesätze Grundsteuer B wäre somit nicht notwendig!

Zu 2. : Formulierung eines Haushalts-Begleitbeschlusses

Nach erfolgter Verhandlung des Haushaltes 2024 im Rat der Stadt Werne soll in einem Haushalts-Begleitbeschluss festgehalten werden, jedes einzelne, gelistete Investitionsprojekt kurzfristig mit allen Randbedingungen (Pro- und Contras) sowie deren Kosten und eventuellen Einsparpotentialen noch einmal in den notwendigen Gremien zu prüfen.

Des Weiteren sollte der Begleitbeschluss eine Neu-Kreditierung gar nicht bzw. nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen zulassen.

Mit diesen, Vorschlägen der UWW, sind die verwaltungsseitig empfohlen Ziele

  • Deutliche Entlastung für nachfolgende Generationen
  • Handlungsfähigkeit des Stadtrates bleibt erhalten, um Konsolidierungsschwerpunkte setzten zu können
  • Zahlreiche erarbeitete Konsolidierungsmaßnahmen können sachgerecht diskutiert, abgewogen und entschieden werden
  • Es kann eine zwingend notwendige Priorisierung von Projekten vorgenommen werde

eingehalten!


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Gremme

(Fraktionsvorsitzender)

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt keine externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen